ZurückVertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Fassung 2026-08-01 · gültig ab 1. August 2026
Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend "Vertrag") konkretisiert die
datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien aus dem zwischen ihnen bestehenden
Vertrag über die Nutzung der Software HeWo (nachfolgend "Hauptvertrag").
Zwischen
dem Kunden, der die Software HeWo nutzt und dessen Betriebsdaten in der Anwendung
hinterlegt sind (nachfolgend "Verantwortlicher"),
und
HeWo Systems GbR, vertreten durch Bo Herzog und Lios Wolters, Elbchaussee 17,
22765 Hamburg, Deutschland, E-Mail kontakt@hewosystems.com
(nachfolgend "Auftragsverarbeiter").
1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
1.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software HeWo als
über das Internet nutzbare Anwendung (Software as a Service) einschließlich der
zugehörigen mobilen Anwendung bereit. Die Software unterstützt Handwerksbetriebe
bei Planung, Disposition, Durchführung, Dokumentation und Abrechnung ihrer
Aufträge.
1.2 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zu
dem Zweck, diese Leistung zu erbringen. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des
Auftragsverarbeiters findet nicht statt. Insbesondere werden die Daten nicht zu
Werbezwecken genutzt, nicht an Dritte verkauft und nicht zum Training von
Systemen künstlicher Intelligenz verwendet.
1.3 Art der Verarbeitung sind das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen,
Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Einschränken,
Löschen und Vernichten der in Anlage 1 genannten Daten mittels automatisierter
Verfahren.
1.4 Die Verarbeitung findet innerhalb der Europäischen Union statt.
Ausnahmen und die dafür geltenden Garantien sind in Ziffer 9 und in der als
Anlage 3 beigefügten Liste der Unterauftragsverarbeiter geregelt.
2. Dauer
Der Vertrag beginnt mit seiner Annahme durch den Verantwortlichen und läuft auf
unbestimmte Zeit. Er endet automatisch mit der Beendigung des Hauptvertrags. Die
Pflichten aus Ziffer 11 (Löschung und Rückgabe) sowie aus Ziffer 5
(Vertraulichkeit) bestehen über das Vertragsende hinaus fort.
3. Weisungsrecht
3.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf
dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Als dokumentierte Weisung gelten
dieser Vertrag, der Hauptvertrag sowie die Nutzung der Funktionen der Software
durch den Verantwortlichen und die von ihm berechtigten Personen. Einzelweisungen
sind in Textform an kontakt@hewosystems.com zu richten.
3.2 Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine
internationale Organisation erfolgt nur, wenn der Auftragsverarbeiter hierzu nach
dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten verpflichtet ist. In diesem
Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen die rechtlichen
Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche
Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
3.3 Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen die
Datenschutz-Grundverordnung oder andere Datenschutzbestimmungen verstößt, teilt
er dies dem Verantwortlichen unverzüglich mit. Der Auftragsverarbeiter ist
berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung auszusetzen, bis der
Verantwortliche sie bestätigt oder ändert.
3.4 Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie für die
Wahrung der Rechte betroffener Personen verantwortlich. Er stellt insbesondere
sicher, dass für den Einsatz der Software eine Rechtsgrundlage besteht und dass
etwaige Beteiligungsrechte betrieblicher Interessenvertretungen gewahrt sind.
4. Datenschutz-Hinweis zu besonderen Funktionen
4.1 Die Software enthält Funktionen, die Daten von Beschäftigten des
Verantwortlichen verarbeiten, insbesondere die Erfassung von Arbeits- und
Fahrtzeiten sowie eine auf ausdrückliche Nutzerhandlung ausgelöste Prüfung des
Standorts am Einsatzort. Eine Hintergrundortung findet nicht statt.
4.2 Der Verantwortliche entscheidet als Arbeitgeber eigenständig über den Einsatz
dieser Funktionen, über die dafür maßgebliche Rechtsgrundlage und über die
Einhaltung der Vorschriften des Beschäftigtendatenschutzes einschließlich
etwaiger Mitbestimmungsrechte. Der Auftragsverarbeiter stellt hierzu die
technische Beschreibung der verarbeiteten Daten in Anlage 1 zur Verfügung.
4.3 Die Sprachfunktion ist optional. Wird sie genutzt, werden die Sprachaufnahme,
das daraus erzeugte Transkript und der zur Zuordnung erforderliche Ausschnitt des
Materialkatalogs an den in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter für die
Sprach- und Textauswertung übermittelt. Sämtliche Angaben lassen sich alternativ
manuell erfassen.
5. Vertraulichkeit
5.1 Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur
Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen
Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung wirkt über die Beendigung
der Tätigkeit hinaus fort.
5.2 Der Auftragsverarbeiter macht die eingesetzten Personen vor Aufnahme der
Tätigkeit mit den für sie geltenden Datenschutzbestimmungen vertraut und
unterweist sie in angemessenen Abständen.
5.3 Der Zugriff auf Produktivdaten des Verantwortlichen ist auf die Fälle
beschränkt, in denen dies zur Störungsbeseitigung, zur Erfüllung einer
Support-Anfrage des Verantwortlichen oder zur Abwehr eines Sicherheitsvorfalls
erforderlich ist.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
6.1 Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen
technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltende Stand ist in Anlage 2 beschrieben.
6.2 Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der
Auftragsverarbeiter darf sie anpassen, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht
unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen in
Textform mitgeteilt.
6.3 Der Auftragsverarbeiter überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig
und dokumentiert die Überprüfung.
7. Unterstützung des Verantwortlichen
7.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit angemessenen
Maßnahmen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen auf Auskunft,
Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und
Widerspruch. Soweit die Software dem Verantwortlichen entsprechende Funktionen
bereitstellt, nutzt dieser vorrangig diese Funktionen.
7.2 Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter,
leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und
beantwortet es nicht eigenständig.
7.3 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung
der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei der Sicherheit der
Verarbeitung, der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten,
der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation. Dabei werden
die Art der Verarbeitung und die dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden
Informationen berücksichtigt.
7.4 Unterstützungsleistungen, die über den vertraglich geschuldeten Umfang
hinausgehen und nicht auf einem vom Auftragsverarbeiter zu vertretenden Umstand
beruhen, kann der Auftragsverarbeiter nach Ankündigung nach Aufwand abrechnen.
8. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
8.1 Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede ihm bekannt
gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die dessen Daten
betrifft, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach
Kenntniserlangung, in Textform an die vom Verantwortlichen hinterlegte
Kontaktadresse.
8.2 Die Meldung enthält, soweit verfügbar, eine Beschreibung der Art der
Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und
Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen, die ergriffenen oder vorgeschlagenen
Abhilfemaßnahmen sowie eine Kontaktstelle für Rückfragen. Sind die Informationen
noch nicht vollständig verfügbar, werden sie unverzüglich nachgereicht.
8.3 Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls an die betroffenen
Personen obliegt dem Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter unterstützt ihn
dabei mit den ihm vorliegenden Informationen.
9. Unterauftragsverarbeiter
9.1 Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine
schriftliche Genehmigung zur Hinzuziehung weiterer Auftragsverarbeiter im Sinne
des Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten
Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus Anlage 3.
9.2 Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen weiteren
Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen,
informiert er den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorher in Textform. Der
Verantwortliche kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Information aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen.
9.3 Widerspricht der Verantwortliche, bemühen sich die Parteien um eine
einvernehmliche Lösung. Kommt eine solche nicht zustande und kann der
Auftragsverarbeiter die Leistung ohne den betreffenden Unterauftragsverarbeiter
nicht mit zumutbarem Aufwand erbringen, ist jede Partei berechtigt, den
Hauptvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
9.4 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter
vertraglich auf Datenschutzpflichten, die den Pflichten aus diesem Vertrag im
Wesentlichen entsprechen. Er haftet dem Verantwortlichen gegenüber für die
Einhaltung dieser Pflichten durch den Unterauftragsverarbeiter.
9.5 Nicht als Unterauftragsverarbeitung im Sinne dieser Ziffer gelten
Nebenleistungen, die der Auftragsverarbeiter bei Dritten in Anspruch nimmt, ohne
dass diese bestimmungsgemäß auf personenbezogene Daten des Verantwortlichen
zugreifen, etwa Telekommunikations- oder Reinigungsleistungen.
9.6 Soweit ein Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten außerhalb der
Europäischen Union verarbeitet, stellt der Auftragsverarbeiter sicher, dass ein
zulässiges Übermittlungsinstrument nach Kapitel V DSGVO besteht, insbesondere ein
Angemessenheitsbeschluss oder die Standardvertragsklauseln der Europäischen
Kommission nebst erforderlichen ergänzenden Maßnahmen. Anlage 3 weist für jeden
Unterauftragsverarbeiter den Verarbeitungsort und das jeweils genutzte
Instrument aus.
10. Nachweise und Überprüfung
10.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anforderung alle
Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus
Art. 28 DSGVO erforderlich sind.
10.2 Der Nachweis kann durch aktuelle Selbstauskünfte, durch die Beschreibung der
Maßnahmen nach Anlage 2 oder durch Testate, Berichte oder Zertifikate
unabhängiger Stellen erfolgen, auch soweit diese die eingesetzten
Unterauftragsverarbeiter betreffen.
10.3 Genügen diese Nachweise im Einzelfall nicht, ermöglicht der
Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen oder einem von diesem beauftragten, zur
Verschwiegenheit verpflichteten und nicht mit dem Auftragsverarbeiter im
Wettbewerb stehenden Prüfer Überprüfungen. Diese sind mit angemessener Vorlauf-
frist von mindestens 30 Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten, ohne
Störung des Betriebsablaufs und in der Regel höchstens einmal jährlich
durchzuführen. Bei einem konkreten Anlass, insbesondere nach einer Verletzung
des Schutzes personenbezogener Daten, entfällt die Beschränkung auf eine
jährliche Prüfung.
10.4 Der Auftragsverarbeiter kann den durch eine Überprüfung nach Ziffer 10.3
entstehenden Aufwand nach Ankündigung angemessen vergüten lassen, sofern die
Überprüfung keinen vom Auftragsverarbeiter zu vertretenden Mangel aufdeckt.
11. Löschung und Rückgabe
11.1 Der Verantwortliche kann während der Vertragslaufzeit jederzeit die von ihm
eingestellten Daten über die dafür vorgesehenen Exportfunktionen der Software
abrufen.
11.2 Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter die
personenbezogenen Daten des Verantwortlichen nach dessen Wahl oder gibt sie
zurück. Die Löschung erfolgt innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsende, sofern der
Verantwortliche nicht zuvor eine Rückgabe verlangt. Ein Export in einem gängigen,
maschinenlesbaren Format wird auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen nach
Vertragsende bereitgestellt.
11.3 Bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die einer Löschung
entgegenstehen, werden die betroffenen Daten stattdessen für die weitere
Verarbeitung gesperrt und nach Ablauf der Frist gelöscht.
11.4 Sicherungskopien werden nach den regulären Aufbewahrungszyklen der
Sicherungssysteme überschrieben. Bis dahin bleiben sie gegen weitere Verarbeitung
gesperrt.
11.5 Die Löschung wird auf Anforderung in Textform bestätigt.
12. Haftung
12.1 Für das Verhältnis der Parteien untereinander gelten die Haftungsregelungen
des Hauptvertrags, soweit dieser Vertrag nichts Abweichendes bestimmt.
12.2 Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt
auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
13.2 Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen die
Regelungen dieses Vertrags vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener
Daten geht.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anlagen
Anlage 1 — Gegenstand der Verarbeitung
Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (abrufbar unter /tom)
Anlage 3 — Unterauftragsverarbeiter (abrufbar unter /subprozessoren)
ANLAGE 1 — GEGENSTAND DER VERARBEITUNG
A. Kategorien betroffener Personen
- Beschäftigte des Verantwortlichen sowie für ihn tätige Personen, die die
Software nutzen oder in ihr erfasst sind
- Kunden und Auftraggeber des Verantwortlichen sowie deren Ansprechpartner
- Interessenten und Anfragende des Verantwortlichen
- Sonstige Dritte, die auf Baustellenfotos abgebildet oder in Notizen, Aufträgen
oder Sprachaufnahmen erwähnt sind
B. Kategorien personenbezogener Daten
- Konto- und Zugangsdaten: Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Mitarbeiterkennung,
Zeitpunkt der letzten Anmeldung, Angaben zur Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Stammdaten der Kunden des Verantwortlichen: Anrede, Name, Firmierung,
Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen
- Auftrags- und Projektdaten: Beschreibungen, Termine, Zuweisungen, Status,
Notizen, Aufgaben
- Arbeitszeitdaten: Beginn und Ende von Einsätzen, Pausen, Fahrtzeiten,
Korrekturen
- Standortdaten: einzelne, durch ausdrückliche Nutzerhandlung ausgelöste
Koordinaten nebst Genauigkeitsangabe zur Präsenzprüfung am Einsatzort; keine
fortlaufende Bewegungshistorie und keine Hintergrundortung
- Dokumentationsdaten: Fotos vom Einsatzort, Unterschriften auf
Arbeitsnachweisen, Materialverbrauch
- Sprachdaten: bei aktiver Nutzung der Sprachfunktion die Aufnahme sowie das
daraus erzeugte Transkript und die daraus abgeleiteten Vorschläge
- Abrechnungsdaten: Angebote, Rechnungen, Positionen, Zahlungsstatus
- Geräte- und Zustelldaten: Gerätekennung, Plattform, App-Version, Push-Token
- Sicherheits- und Protokolldaten: Anmeldungen und fehlgeschlagene
Anmeldeversuche mit Zeitpunkt, Konto, IP-Adresse und Browser- beziehungsweise
Gerätekennung
C. Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des
Art. 9 DSGVO ist nicht Gegenstand dieses Vertrags und von der Software nicht
vorgesehen. Der Verantwortliche stellt sicher, dass solche Daten nicht in
Freitextfeldern, Fotos oder Sprachaufnahmen erfasst werden.
D. Ort der Verarbeitung
Datenbank, Dateispeicher und Authentifizierung werden in der Europäischen Union
betrieben. Der Ort der Verarbeitung je Unterauftragsverarbeiter ergibt sich aus
Anlage 3.