ZurückAnlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
Fassung 2026-08-01 · gültig ab 1. August 2026
Auftragsverarbeiter: HeWo Systems GbR, Elbchaussee 17, 22765 Hamburg
Vorbemerkung
HeWo wird als Software as a Service betrieben. Der Auftragsverarbeiter unterhält
keine eigenen Rechenzentren. Datenbank, Authentifizierung und Dateispeicher
werden bei Supabase betrieben, die Anwendung selbst bei Vercel. Die Maßnahmen
zur physischen Sicherheit werden daher von diesen Unterauftragsverarbeitern
erbracht und durch deren Zertifizierungen nachgewiesen; die Maßnahmen des
Auftragsverarbeiters setzen auf dieser Ebene auf.
1. VERTRAULICHKEIT
1.1 Zutrittskontrolle
Der Auftragsverarbeiter betreibt keine eigenen Serverräume. Der physische Zutritt
zu den verarbeitenden Systemen wird durch die in Anlage 3 genannten
Infrastrukturdienstleister sichergestellt, die hierfür anerkannte
Sicherheitsstandards einhalten und entsprechende Testate vorhalten.
Arbeitsplatzrechner, auf denen administrative Tätigkeiten ausgeführt werden, sind
vollverschlüsselt, durch Kennwort und biometrische Merkmale gesichert und mit
automatischer Bildschirmsperre konfiguriert.
1.2 Zugangskontrolle
- Jede nutzende Person besitzt ein eigenes, personenbezogenes Konto. Sammelkonten
sind nicht vorgesehen.
- Kennwörter werden ausschließlich als Hashwert gespeichert; der
Authentifizierungsdienst gibt Kennwörter zu keinem Zeitpunkt im Klartext aus.
- Bei der Vergabe von Kennwörtern wird serverseitig eine Mindestlänge von zwölf
Zeichen erzwungen. Die Prüfung erfolgt bei Registrierung und bei jeder
Kennwortvergabe über eine Einladung.
- Für Konten mit administrativen Rechten steht eine Zwei-Faktor-Authentifizierung
per zeitbasiertem Einmalkennwort bereit. Administratoren, die sie nicht aktiviert
haben, werden in der Anwendung dauerhaft darauf hingewiesen.
- Anmeldeversuche sind mengenmäßig begrenzt. Die Begrenzung wird serverseitig in
der Datenbank geführt und lässt sich clientseitig nicht umgehen.
- Sitzungen werden über signierte, kurzlebige Token geführt, die serverseitig
erneuert werden. Beim Abmelden werden lokale Daten des Geräts entfernt.
- Einladungen neuer Beschäftigter und Kennwort-Rücksetzungen erfolgen über
einmalig verwendbare, zeitlich befristete Verweise.
1.3 Zugriffskontrolle
- Die Anwendung kennt ein abgestuftes Rollenmodell mit den Rollen Administrator,
Büro und Monteur. Die Rolle bestimmt den Funktions- und Datenumfang.
- Der Zugriff auf Datensätze wird zusätzlich unmittelbar in der Datenbank durch
zeilenbasierte Zugriffsregeln (Row Level Security) durchgesetzt. Diese wirken
unabhängig von der Anwendungsschicht: Ein Zugriff, der die Anwendung umgeht,
erhält dieselben Einschränkungen.
- Monteure sehen ausschließlich die ihnen zugewiesenen Aufträge sowie die eigenen
Zeit- und Stammdaten.
- Dateien wie Fotos, Dokumente und Belege liegen in nicht öffentlich lesbaren
Speicherbereichen. Der Abruf erfolgt über kurzlebige, signierte Verweise.
- Administrative Datenbankzugänge mit erweiterten Rechten sind auf eine
abgegrenzte, im Quelltext nachvollziehbare Menge serverseitiger Endpunkte
beschränkt und werden nie an Endgeräte ausgeliefert. Die Einhaltung wird bei
jedem Build automatisiert geprüft.
- Zugangsschlüssel werden ausschließlich als Umgebungsvariablen der
Betriebsumgebung geführt und sind nicht Bestandteil des Quelltexts.
1.4 Trennungskontrolle
- Die Anwendung ist mandantenfähig. Jeder Datensatz ist einem Betrieb zugeordnet;
die Zuordnung wird durch die genannten zeilenbasierten Zugriffsregeln
erzwungen.
- Test- und Entwicklungsumgebungen sind von der Produktivumgebung getrennt und
verwenden getrennte Zugangsdaten.
- Für die Mandantentrennung bestehen automatisierte Prüfungen, die bei jeder
Änderung am Quelltext ausgeführt werden.
1.5 Pseudonymisierung und Datensparsamkeit
- Standortdaten werden ausschließlich als Einzelmessung nach ausdrücklicher
Nutzerhandlung erhoben. Eine Hintergrundortung und eine fortlaufende
Bewegungshistorie finden nicht statt.
- Sprachaufnahmen werden nur für die Dauer der Auswertung übertragen und nicht
dauerhaft gespeichert.
- Das Sicherheitsprotokoll enthält Netzwerkadresse und Gerätekennung, weil beide
zur Beweissicherung und zur Abwehr von Missbrauch benötigt werden. Es wird nach
90 Tagen automatisiert gelöscht und ist damit zeitlich eng begrenzt.
- Beim Nachweis der Vertragsannahme werden Netzwerkadresse und Gerätekennung
ausschließlich als Hashwert gespeichert, da hier die Zuordnung zur Person
bereits über das handelnde Konto gesichert ist.
- Technische Betriebsprotokolle sind so gestaltet, dass sie keine Inhaltsdaten
wie Kundentexte oder Transkripte enthalten.
2. INTEGRITÄT
2.1 Weitergabekontrolle
- Sämtliche Verbindungen zwischen Endgerät und Anwendung sowie zwischen Anwendung
und Datenbank sind transportverschlüsselt nach dem Stand der Technik.
- Daten ruhen im Dateispeicher und in der Datenbank verschlüsselt.
- Die mobile Anwendung verschlüsselt Daten, die zur Offline-Nutzung auf dem Gerät
vorgehalten werden, zusätzlich mit einem im gesicherten Schlüsselspeicher des
Betriebssystems abgelegten Schlüssel.
- Ein Versand personenbezogener Daten auf Datenträgern findet nicht statt.
2.2 Eingabekontrolle
- Anlage, Änderung und Löschung fachlicher Datensätze sind mit Zeitpunkt und
handelnder Person nachvollziehbar.
- Sicherheitsrelevante Ereignisse — Anmeldung, Abmeldung, fehlgeschlagene
Anmeldung, Registrierung — werden mit Zeitpunkt, Konto, Netzwerkadresse und
Gerätekennung protokolliert und nach 90 Tagen automatisiert gelöscht.
- Administrative Eingriffe über die Plattformverwaltung werden in einem gesonderten
Protokoll erfasst, auf das ausschließlich der Betreiber Zugriff hat.
- Gelöschte Aufträge und Rechnungen werden zunächst in einen Papierkorb überführt
und erst nach Ablauf einer Frist endgültig entfernt, sodass irrtümliche
Löschungen erkennbar und umkehrbar bleiben.
2.3 Auftragskontrolle
- Unterauftragsverarbeiter werden nur nach vorheriger Prüfung eingesetzt und
vertraglich auf entsprechende Pflichten verpflichtet. Die eingesetzten Stellen
sind in Anlage 3 abschließend aufgeführt.
- Weisungen des Verantwortlichen werden in Textform entgegengenommen und
dokumentiert.
- Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters findet nicht
statt.
3. VERFÜGBARKEIT UND BELASTBARKEIT
- Die Anwendung wird auf einer mehrfach ausgelegten Infrastruktur betrieben, die
den Ausfall einzelner Instanzen ohne Datenverlust auffängt.
- Die Datenbank wird durch den Infrastrukturdienstleister automatisiert gesichert.
Die Sicherungen werden verschlüsselt und getrennt von den Produktivdaten
aufbewahrt.
- Die Wiederherstellbarkeit aus einer Sicherung wird regelmäßig, mindestens
jährlich, erprobt und das Ergebnis dokumentiert.
- Der Datenbankstand ist vollständig durch versionierte, im Versionsverwaltungs-
system nachvollziehbare Migrationsskripte beschrieben und dadurch reproduzierbar.
- Die mobile Anwendung ist offlinefähig. Erfasste Daten verbleiben verschlüsselt
auf dem Gerät, bis sie übertragen werden konnten; offene Übertragungen werden
nicht allein wegen Zeitablaufs verworfen.
- Übertragungen sind gegen Doppelverarbeitung abgesichert, sodass ein
Verbindungsabbruch nicht zu doppelten oder verlorenen Datensätzen führt.
4. VERFAHREN ZUR REGELMÄSSIGEN ÜBERPRÜFUNG
4.1 Datenschutz-Management
- Es besteht ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO.
- Es besteht ein dokumentierter Prozess zur Behandlung von Verletzungen des
Schutzes personenbezogener Daten mit festgelegten Zuständigkeiten und Fristen.
- Die Löschung von Daten folgt festgelegten Aufbewahrungsregeln, die öffentlich
beschrieben und technisch umgesetzt sind.
- Beschäftigte und beauftragte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
4.2 Sichere Softwareentwicklung
- Änderungen am Quelltext werden versionsverwaltet und vor Übernahme in die
Produktivumgebung überprüft.
- Bei jeder Änderung laufen automatisierte Prüfungen auf statische
Sicherheitsmängel sowie auf versehentlich eingecheckte Zugangsdaten.
- Abhängigkeiten werden automatisiert auf bekannte Schwachstellen geprüft.
- Für sicherheitskritische Bereiche — Mandantentrennung, Rechteprüfung,
Zugriffsschutz der Schnittstellen — bestehen automatisierte Tests, die bei jeder
Änderung ausgeführt werden.
- Sicherheitsaktualisierungen der eingesetzten Bibliotheken werden zeitnah
eingespielt.
4.3 Vorfallserkennung
- Auffällige Muster, insbesondere eine ungewöhnliche Häufung fehlgeschlagener
Anmeldeversuche, lösen eine automatische Benachrichtigung der Betreiber aus.
- Meldungen über Sicherheitsmängel können jederzeit an
kontakt@hewosystems.com gerichtet werden und werden vorrangig bearbeitet.
4.4 Überprüfung dieser Anlage
Diese Anlage wird mindestens jährlich sowie anlassbezogen bei wesentlichen
Änderungen an der Verarbeitung überprüft und fortgeschrieben. Die jeweils
geltende Fassung ist unter der in Anlage 3 genannten Adresse abrufbar.